Was wird gefördert?
Alle Ausgaben, die für die Durchführung einer Maßnahme notwendig sind:
- 100%-Förderung aller zuwendungsfähigen Ausgaben, von jeden Bündnispartner müssen angemessene Eigenleistungen eingebracht werden,
- Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, o. ä.),
- Honorare für pädagogische und künstlerische Fachkräfte, jedoch keine Personalausgaben für Festangestellte,
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Unterstützer*innen,
- Verpflegungsausgaben,
- Verwaltungspauschale (5 % der Zuwendungssumme nach Abschluss des Projekts).
Bitte Details der verschiedenen Programmpartner beachten!