Skip to main content

Hilfe und Unterstützung in der aktuellen Corona-Pandemie

Informationen zum Corona-Virus in 16 Sprachen

 

Update 24.08.2021

→ Lesefassung: Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (tritt am 24. August 2021 in Kraft und ist voraussichtlich gültig bis zum 21. September 2021)

→ Änderungsmodus der aktuellen Maßnahmenverordnung

→ Frühwarnsystem

 

Update 02.06.2021

→ Lesefassung der „Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ (tritt am 02.06.2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 30.06.2021)

→ Übersicht der Öffnungsschritte ab dem 02.06.2021


Update 26.04.2021

Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

 

Update 23.04.2021

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz)
Die Maßnahmen gelten ab dem 24.04.2021.

→ Aktuelle Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung und Änderung zur vorherigen Verordnung (gültig bis zum 09.05.2021)

 

Update 09.04.2021

→ aktuelle Allgemeinverfügung des TMBJS zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO), die vom 12. bis 24. April 2021gilt

Änderungen zur Allgemeinverfügung vom 31.03.2021 wurden ausschließlich für den schulischen Bereich vorgenommen und betreffen das Tragen von Masken bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Update 06.04.2021

→ Thüringer Orientierungsrahmen und Stufenplan

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 31. März 2021
 

aktuelle Allgemeinverfügung des TMBJS zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO), die vom 1. bis 24. April 2021 gilt

 

Förderprogramm Kultursommer 2021

→ Informationen zum Förderprogramm Kultursommer 2021 der Kulturstiftung des Bundes
Künstler*innen sollen damit Perspektiven für Auftrittsmöglichkeiten ab Juni 2021 eröffnet werden. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise.
Weitere Informationen: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/buehne_und_bewegung/detail/kultursommer_2021.html

 

Update 02.02.2021

Aktuelle Fördermöglichkeiten:

1. Neue Sonderstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Thüringen

Seit letzter Woche können Bewerbungen für die neuen Sonderstipendien abgegeben werden. Das Stipendium betrifft die Bereiche Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film/Video sowie Literatur. Das Verfahren wird von der
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen betreut und ist zunächst mit 1 Million Euro ausgestattet.
Das neue Stipendienprogramm richtet sich an freischaffende Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben. Die Stipendien sollen die Kulturakteure dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu
entwickeln. Ausgelobt werden zunächst 250 Einzelstipendien in Höhe von je 4.000 Euro.

Weitere und aktuelle Informationen finden Sie unter:
https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/kultur-und-corona


2. Bundeshilfen

2.1. November- und Dezemberhilfen
Aktuell vorliegende Anträge auf November- und Überbrückungshilfe (II) sollen bis Ende Januar nahezu vollständig ausgezahlt werden. Die vollständigen Auszahlungen der Dezemberhilfe werden mit der Fertigstellung der Antragsplattform durch den Bund voraussichtlich Anfang Februar starten. Sowohl für die November- als auch die Dezemberhilfe wurde die Antragsfrist auf den 30.04.21 verlängert.

2.2. Überbrückungshilfen III
Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der folgenden Seite des Bundes, diese wird stetig aktualisiert: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.htm

 

Update 26.01.2021

→ Aktuelle Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung

Die Verordnung ist vorerst gültig bis zum 14.02.2021

 

Update 11.01.2020:

→ Aktuelle Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung


Update 18.12.2020:

NEUSTART KULTUR / Neue Ausschreibung Ta3 "Diversität + Inklusion + Vielfalt" ab 04.01.2021

Der Fonds Soziokultur schreibt mit Ta3: Diversität + Inklusion + Vielfalt eine weitere Projektförderung im Rahmen des Sonderprogramms NEUSTART KULTUR aus. Es ist die vierte von insgesamt fünf Ausschreibungen. Bislang sind rund 300 Projekte im Volumen von rund 6,1 Mio Euro für die „Kultur mittendrin“ an den den Start gegangen, die aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Zuge der Corona-Pandemie gefördert werden. Anträge für die neue Ausschreibung  können vom 04.01. bis 31.01.2021 über das Antrags-Portal des Fonds Soziokultur eingereicht werden. Frühster Projektstart ist Mitte März 2021.

Ta4 "Digitalität + Soziokultur" ab 01.03.2021:

Mit der Themenausschreibung Ta4: Digitalität + Soziokultur wird die Projektförderung im Rahmen des Sonderprogramms NEUSTART KULTUR abgeschlossen. Antragszeitraum ist vom 01.03. bis 31.03.2021.

Weitere Informationen unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/sonderprogramm-neustart-kultur.html

 


Update 15.12.2020:


→ Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung

Die Verordnung gilt ab dem 15.12.2020 und vorerst bis zum 10.01.2020.


Update 05.12.2020:

→ Vollzug der Thüringer Verordnungüber die Infektionsschutzregeln zur Eindämmungder Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2-in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 5. Dezember 2020 bis einschließlich 15. Januar2021, soweit sie nicht früher aufgehoben wird.

 

Update 03.12.2020:

Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Soforthilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
Weitere Informationen unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Ueberbrueckungshilfe-II

NEUSTART KULTUR

Zur Förderung von Privattheatern, Unterstützung der Freien Darstellenden Künste, Neustart für Bildende Künstler*innen, Digitale Erhaltung und Vermittlung schriftlichen Kulturguts:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/theater-1774286

 

Überbrückungshilfe III

In der Überbrückungshilfe III wird der Bund ab Januar 2021 für Betroffene aus dem Kunst- und Kulturbereich mit der sog. „Neustarthilfe“ ein Instrument schaffen, über dass sie 25% des sog „Referenzumsatzes“ aus dem Jahr 2019
einmalig auch für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 erhalten sollen, maximal aber 5.000,- Euro. Die Überbrückungshilfe III, die die Neustarthilfe enthalten wird, soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum Juni 2021 gelten. Die Modalitäten der Antragsstellung werden derzeit erarbeitet und abgestimmt. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. 

Weitere Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201113-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche.html

 

Update 12.12.2020:

Novemberhilfe

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

Antragsstellung über: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

Update 02.11.2020:

Ab heute und bis zum 30.11.2020 gilt in Thüringen die neue Corona-Sonderverordnung "Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2". Sie finden sie unter https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

 

Update 13.10.2020:

NEUSTART KULTUR // Fonds Darstellende Künste // ab 01. Oktober 2020

I) #Takethat

Der Fonds Darstellende Künste legt im Rahmen von NEUSTART KULTUR – das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Konjunkturpaket zu Erhalt und Stabilisierung der vielgestaltigen Freien Darstellenden Künste – das umfassende Maßnahmenpaket #TakeThat auf.

  1. #TakeCareResidenzen - Förderungen von Produktionszeiträumen für Künstler*innen // Frist: 15. Oktober 2020
    Ziel des Programms ist es, die für viele Künstler*innen/-gruppen wichtigen Verbindungen zu freien Theater- und Tanzhäusern, die durch pandemiebedingte Absagen von Projekten und Aufführungen unterbrochen wurden, zu stabilisieren und zu stärken.
    #TakeCareResidenzen stellt daher diese Verbindungen durch die Förderung von Residenzen in den Mittelpunkt und befördert ergebnisoffenes künstlerisches Arbeiten an rund 40 über die gesamte Bundesrepublik verteilten Produktionsorten, die in zwei bundesweiten Netzwerken zusammengeschlossen bzw. mit diesen assoziiert sind.

  2. #TakeCare - Förderung von Recherchevorhaben für Künstler*innen // Frist. 1. November 2020 & 01.Februar 2021
    Die stipendienartige Förderung richtet sich an frei produzierende darstellende Künstler*innen und hat die künstlerische Weiterentwicklung in der gegenwärtigen Situation zum Ziel. Der Fonds fördert die vielgestaltige Arbeit freischaffender Künstler*innen in der frei produzierenden bundesdeutschen Theater- und Tanzlandschaft und trägt damit zur Sicherung bundesweit honorierten und kontinuierlichen künstlerischen Schaffens in den Freien Darstellenden Künsten bedeutender Einzelkünstler*innen und Kollektive bei – auch unter den derzeitig geltenden Rahmenbedingungen.

  3. #TakeAction - Förderungen von Produktionszeiträumen für Künstler*innen // Frist: 01. November 2020
    Es werden künstlerische Arbeits- bzw. Produktionszusammenhänge der Freien Darstellenden Künste für ein bis zwei Produktionszeiträume gefördert.
    Antragsberechtigt sind professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste aus folgenden Bereichen mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland:
    Bereich: Performance, Tanz, Sprech- und Musiktheater
    2. Bereich: Theater im Öffentlichen Raum und Zeitgenössischer Zirkus
    3. Bereich: Off-Tourneetheater
    4. Bereich: Figuren- und Objekttheater
    5. Bereich: Semiprofessionelles Theater, Freilichtbühnen
    6. Bereich: Theater für junges Publikum

  4. #TakePlace - Förderung von Strukturvorhaben für Produktionsorte und Festivals // Frist: 15. November 2020
    #TakePlace befördert Maßnahmen, die es Produktions- und Gastspielorten der Freien Darstellenden Künste ermöglichen, ihre Strukturen nachhaltig auszurichten. Beantragt werden können Projektvorhaben, die die Optimierung von Prozess-, Handlungs- und Betriebsabläufen unter den pandemiebedingten Maßnahmen zum Ziel haben, um den Kunst- bzw. Spielbetrieb aufrecht zu erhalten.

  5. #TakeNote - Förderung von Wissenstransfer und Kooperationsvorhaben für Produktionsorte, Netzwerke und Festivals // Frist: 15. November 2020
    #TakeNote reagiert auf die bundesweite pandemiebedingte Beeinträchtigung von Vorhaben wie Festivals, Kooperationen von Produktionsorten und Kulturhäusern oder den Austausch von Gastspielen und befördert daher Zusammenarbeit, Weiterbildung und Wissenstransfer in den Freien Darstellenden Künsten in Form von Diskussionsveranstaltungen, Kongressen oder künstlerischem Austausch.

  6. #TakePart - Förderung von Audience-Development-Vorhaben für Institutionen und Künstler*innen // Frist: 15. November
    #TakePart stellt daher die Bindung und Gewinnung des Publikums in den Fokus. Anknüpfend an die in den Freien Darstellenden Künsten bereits langjährige Praxis der Kunstvermittlung, in der diese häufig kein von der Kunst losgelöster, sondern integraler Bestandteil ist, wird im Programm #TakePart die Entwicklung von Modellprojekten ermöglicht, die sich auch und gerade unter den Eindrücken und Folgen der Pandemie, den Fragen nach der Reorganisation und der Neuausrichtung in Bezug auf das Publikum stellen.

Nähere Hinweise zu den Ausschreibungen finden Sie unter: https://www.fonds-daku.de/takethat/


II) AUTONOM – Sonderprogramm für Projektvorhaben zur Künstlichen Intelligenz (KI) und Darstellenden Künsten // Frist: 01. Februar 2021

Förderung von Produktionen zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Darstellender Kunst für Künstler*innen
Die Künste des Theaters und des Tanzes stehen – wie viele andere Bereiche – in der Welt der autonom lernenden und handelnden Dinge vor einer bisher kaum durchdrungenen Erweiterung des Schaffensprozesses: Wahrnehmung durch Sensoren, Narrative durch Social Bots und Entscheidungen durch Algorithmen. Kommt also Kunst ohne Kreation? Leben befreit von Arbeit? Das transhumane Zeitalter? Mit dem autonomen Erschaffen von Kunstwerken verbinden sich, neben der Frage nach der Überwindung oder dem Abschied eines durch die Vernunft – und auch Unvernunft – des Menschen bestimmten Kreationsprozesses, natürlich auch die weit über die Kunst hinausweisenden Fragen nach den Möglichkeiten, der Verantwortlichkeit und damit auch den Grenzen der nicht humanoiden Entwicklungen in Kunst, Technik, Politik, Wirtschaft, Mobilität, Medien und vielen Sektoren mehr: Selbstfahrende Autos, autonome Pflegebots oder [(un-) demokratische] Teilhabe von zigtausenden von Bots in den sozialen Netzwerken – die Liste der bereits gegenwärtigen und kommenden Bereiche, in denen Künstliche Intelligenzen wirken, wird immer umfassender.

Nähere Hinweise zu den Ausschreibungen finden Sie unter: https://www.fonds-daku.de/sonderprogramm-autonom/

 

NEUSTART KULTUR // Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen // Frist: 30. Oktober 2020

THEATER IN BEWEGUNG

Das Programm “THEATER IN BEWEGUNG” für Gastspieltheater / INTHEGA-Häuser richtet sich an die Veranstalter mit Gastspieltheatern, die insbesondere im ländlichen Raum die kulturelle Grundversorgung sicherstellen. Da sich diese i. d. R. zu einem Großteil aus dem Verkauf der Eintrittskarten finanzieren und gar nicht oder nur zu einem geringen Teil öffentliche Förderung erhalten, werden die Gastspielhäuser durch Beschränkungen von Zuschauerzahlen erhebliche Einnahmeverluste verbuchen, die nicht ausgeglichen werden können. Zudem werden Mehrkosten zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen entstehen.

Mit dem Programm sollen die Wiederaufnahme und Stabilisierung des Spielbetriebes in den Gastspielhäusern ermöglicht werden, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung zur Pandemie eingestellt worden sind. Ziel ist es, Theatergastspiele wieder stattfinden zu lassen und damit die dringend notwendige Wiedergewinnung dieses Kulturangebotes, welches jenseits der Metropolen von elementarer Bedeutung ist, zu ermöglichen.

Weitere Informationen unter: https://inthega-neustart.de/

 

NEUSTART KULTUR // Stiftung Kunstfonds e.V // Frist: 31. Oktober 2020

Projektförderung von Galerien

Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse für Ausstellungsvorhaben, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2021 umgesetzt oder begonnen werden, in Höhe von 5.000 bis 35.000 Euro beantragen. 10 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

Weitere Informationen unter: https://www.kunstfonds.de/bewerbung/sonderfoerderprogramm-2021/galerien/

 

NEUSTART KULTUR // Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V.// Ab 15. September  2020

Modul A // Frist: 15. Oktober 2020 & 31. Januar 2021
Gefördert wird eine nachhaltige Stärkung der digitalen Kompetenz und der Webpräsenz professioneller Bildender Künstler*innen. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, welche große Bedeutung die digitale Kompetenz Bildender Künstler*innen für ihre Teilhabe am – auch zunehmend digitaler gewordenen – Kunstgeschehen und Kunstmarkt spielt. Diese Kompetenz gilt es zu fördern und zu stärken.

  1. A1 Digital-Gutschein Fortbildung/Beratung

Der Gutschein berechtigt zu einem Zuschuss bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 € für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme eines anerkannten Bildungsträgers oder eine individuelle Beratung durch ein anerkanntes Unternehmen bzw. einen entsprechenden Verein im Bereich Netzauftritt und/oder digitale Medien (sh.FAQs). Es können bis zu drei Maßnahmen gefördert werden, solange nicht die maximale Fördersumme überschritten wird.

  1. A2 Digital-Gutschein Modernisierung // Ausschreibung:

Kosten für Modernisierungsmaßnahmen des eigenen Online-Auftritts bis insgesamt 1.000 € brutto. Förderfähig ist die Einrichtung/Modernisierung der eigenen Webseite, einmalige Ausgaben für Hard- und Software sowie eine professionelle Anwenderberatung, Updates und Installationskosten (keine Lizenzen). Davon können maximal 500 € brutto für die Anschaffung von Hardware geltend gemacht werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind laufende Kosten und fortlaufende Lizenzen.


Modul B MENTORING //
Frist: 15. Oktober 2020 & 31. Januar 2021
Gefördert werden Mentor*innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.

Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE // Frist: 15.November 2020
Künstler*innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden.
Dieses Fördermodul dient der Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation. Drei Aspekte sollen für Konzeptentwicklung und Umsetzung maßgeblich sein:

  1. Das Kunstprojekt schafft eine Interaktion zwischen Digital und Analog. Dies kann sowohl die künstlerischen Inhalte der entwickelten und/oder präsentierten Werke als auch deren Präsentation betreffen.
  2. Die Umsetzung schließt mit einer Präsentation und Vermittlung sowie öffentlichen Rezeption des Werks/der Werke ab und regt so die öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der präsentierten Kunst an.
  3. Das Kunstprojekt kann auch innovative Formate erproben sowie diese zukunftsorientiert und damit nachhaltig vermitteln.

Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE (Deutscher Künstlerbund) // Frist: 30. November
Gefördert mit einem Stipendium entwickeln bildende Künstler*innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden.

Weitere Informationen unter:
https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur
https://www.kuenstlerbund.de/deutsch/kulturpolitik/aktuell/2020_neustart_bildende_kunst.html?idcat=70&home=true&hitpageidart=2648&anc=2648#anc2648



Update 17.09.2020:

NEUSTART KULTUR // Bundesverbandes Soziokultur e. V. // ab 01. Oktober 2020
„Kulturelle Teilhabe vor Ort“
Programmförderung

Im Bereich „Programm“ werden Maßnahmen der Programmarbeit unter Pandemiebedingungen gefördert.

Anträge für eine Förderung können ab dem 1. Oktober 2020 beim Bundesverband Soziokultur e.V. gestellt werden. Dieser bietet Projektträgern ab dem 15. September 2020 telefonische Beratung zur Beantragung der Hilfen. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Nähere Hinweise zur Ausschreibung finden Sie ab dem 15. September 2020.
https://neustartkultur.de/p/

 

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN // BKM und Kulturstiftung der Länder // Ab 15. September

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Die durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte digitale Content-Produktion (z. B. Audiopodcast, Video, Livestream) soll in bestehende, nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der geförderten Institutionen und Projektträger eingebettet sein, entsprechende Kompetenzen und Kapazitäten dieser Kultureinrichtungen stärken und damit mittelfristig auch einen Beitrag zu ihrer digitalen Transformation leisten.

Fördermodul 1: Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion

Gefördert wird der Erwerb von Ausstattungspaketen, durch die je nach Bedarf die technischen Voraussetzungen für eine attraktive digitale Content-Produktion geschaffen werden. Die Ausstattungspakete sollten plausibel auf die bei den antragstellenden Einrichtungen und Projektträgern bestehenden Rahmenbedingungen sowie auf die spezifischen Anforderungen der jeweils geplanten Produktionen abgestimmt sein.

 

Fördermodul 2: Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleistungen

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN fördert die Beauftragung externer Dienstleistungen – z. B. in den Bereichen Contentplanung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – bei der digitalen Content-Produktion, bei der Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten oder beim co-kreativen Kompetenz- und Kapazitätsaufbau.

Fördermodul 3: Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion

Ziel dieses Fördermoduls ist es, den geförderten Einrichtungen ein Instrumentarium an die Hand zu geben, anhand dessen sie begründet entscheiden können, was sie mit welchen Mitteln und Formaten warum kommunizieren. Gleichzeitig sollen die am Förderprogramm teilnehmenden Einrichtungen und Projektträger untereinander und mit bereits vorhandenen Strukturen in den Ländern vernetzt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturgemeinschaften.de/

 

Dive.in // Kulturstiftung des Bundes // bis 01. Oktober 2020

Das Programm richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Es möchte diesen Institutionen ermöglichen, bis Ende des kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben des digitalen Austauschs umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit neuen digitalen Anwendungen zu experimentieren und vorhandene Angebote weiterzuentwickeln.

Für die Vorhaben können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro beantragt werden, wobei die Mindestfördersumme 50.000 Euro beträgt. Die Projekte müssen eine durch Eigen- und/oder Drittmittel gesicherte Finanzierung von 10% an den Gesamtkosten erbringen.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/erbe_und_vermittlung/detail/dive_in.html

 

Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken // Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt // bis 01. November 2020

Durch die Corona-Pandemie waren und sind wir vor besondere Herausforderungen gestellt. Wie kann der Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen dauerhaft gewährleistet werden? Wie soll dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegengewirkt werden? Wie können Angebote wieder aufgebaut und Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motiviert werden? Helfen könnte digitale Technik. Doch stehen die notwendige Ausstattung und das Know How dafür bereit?

Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind. Ausgewertet haben wir Studien und Gespräche, Anfragen und Befragungen unter Engagierten und Ehrenamtlichen vor Ort und in den Sozialen Medien.

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
  • Nachwuchsgewinnung
  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.

Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

 

 

Update 26.08.2020:

Pandemiehilfen für Thüringer Rundfunkveranstalter – Thüringer Landesmedienanstalt und Staatskanzlei schließen Vertrag über Soforthilfe

Ab sofort können private Rundfunkveranstalter aus Thüringen eine Soforthilfe für den Medienbereich zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie beantragen. Vom Freistaat Thüringen werden hierfür insgesamt bis zu 2 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Freistaats bereitgestellt. Die Thüringer Staatskanzlei und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) haben vereinbart, dass die TLM als Sachwalterin für den Privatrundfunk in Thüringen die Verteilung dieser Mittel vornimmt.

Weitere Informationen unter: https://www.tlm.de/infothek/pressemitteilungen/pm-einzelansicht/article/pandemiehilfen-fuer-thueringer-rundfunkveranstalter-thueringer-landesmedienanstalt-und-staatskanzlei/

 

Sonderfonds der Thüringer Ehrenamtsstiftung "Vereine in Not"

Vor allem kleine und ländliche Vereine Thüringens sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung einen Sonderfonds für Vereine in Not mit einer Gesamthöhe von 500.000 € auf.

Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4.000 € je Antragsteller. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsformular unter: https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/

 

Ausschreibung des Fonds Soziokultur: AUFTAKT

Der Fonds Soziokultur fördert, vorbehaltlich der Bewilligung der Finanzmittel, aus Mitteln des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. In der Zeit vom 15. August bis 15. September 2020 können Projektanträge gestellt werden.

Gefördert werden Projekte partizipativer Kulturarbeit, deren Träger*innen rasche Unterstützung benötigen, um wieder arbeitsfähig zu werden oder es zu bleiben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Teams aus festen und insbesondere freien Künstlerinnen und Künstlern mit und in der Gesellschaft gemeinsam künstlerisch aktiv werden.

Die Antragsstellung erfolgt zwischen dem 15.08. und dem 15.09.2020 online unter: https://www.fonds-soziokultur.de/portal/login.html

 

Update 17.07.2020:

Nothilfe für überregionale Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendherbergen

Die Förderung richtet sich an überregional tätige gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Nothilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Minderung eines aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 17. März 2020 entstandenen bzw. unmittelbar bevorstehenden, nicht vorhersehbaren und vom Empfänger der Nothilfe nicht zu zu vertretenden Schadens gewährt.
 
Anträge auf Gewährung sind bis zum 10. August 2020 unter Verwendung der vorgegebenen Formulare an die GFAW zu senden.

→ Hier können Sie die vollständige Richtlinie des Freistaats Thüringen nachlesen.

→ Antragsformular

 

Update 10.07.2020:

Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ein Zuschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Sozialwirtschaft: Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freischaffende sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.

Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen gemäß Richtlinie erfüllen und die Umsatzrückgänge für eine anteilige Fixkostenerstattung erreichen, erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 dieser Richtlinie.

→ https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Ueberbrueckungshilfe#foerderprogramme

 

Corona-Hilfe für gemeinnützige Träger im Bereich der Kinos, Festivals, Soziokultur und freien Theater

Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Finanzhilfen zur Kompensation von Einnahmeausfällen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie den betreffenden Trägern entstanden sind. Ziel ist der Erhalt und Fortbestand der Einrichtungen zur Sicherung der Infrastruktur im Kultur- und Medienbereich.

→ Antragsstellung ab 10.07. über die GfAW: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=71


Sonderprogramm Familienerholung

Gefördert werden:

- individuelle Erholungsaufenthalte in einer Thüringer Familienferienstätte oder anderen Thüringer Familienerholungseinrichtung, die sich am Programm beteiligt
- freie Wahl des Zeitpunktes
- Möglichkeit der Teilnahme an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in der Familienferienstätte sowie Inanspruchnahme von stundenweisen Kinderbetreuungs-angeboten bei Bedarf und nach Möglichkeiten vor Ort

Weitere Informationen unter: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Familie/Infoblatt_Sonderprogramm_Familienerholung.pdf

 

Update 03.07.2020:

Hilfsprogramm Musiker*innen wird fortgesetzt:

Im Mittelpunkt der Förderung stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. In der zweiten Phase des Hilfsprogramms geht es um die fehlenden Einnahmen aus Auftritten in der Zeit vom 01. Juni bis Ende August 2020. Die Musiker*innen müssen für diesen Zeitraum mindestens 5 ausgefallene Shows nachweisen. Die Höhe des Zuschusses aus dem Hilfsprogramm soll 1.000 Euro pro Solokünstler*in oder Band betragen.
Die 2. Runde startet voraussichtlich am 24. Juli.

Weitere Informationen unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/hilfsprogramm/

 

Update 18.06.2020:

Zweiter Nachtragshaushalt 2020 zur Umsetzung des Konjunkturpakets beinhaltet 1 Mrd. Euro zur Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen im Kulturbereich: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/06/2020-06-17-Nachtrag-HH.html

 

Update 15.06.2020:

Corona-Konjunkturpaket enthält Kredit- und Überbrückungsprogramme für gemeinnützige Organisationen:

Der Bund stellt u. a. 1 Mrd. Euro zur Ausreichung von Globaldarlehen der KfW an gemeinnützige Organisationen und Verbände zur Verfügung. Ansprechpartner in Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank.
→ Hier können Sie die entsprechende Pressemitteilung des BMFSFJ nachlesen.


Update 12.06.2020:

Ab dem 13.06.2020 gilt:

  • Folgende Angebote/Einrichtungen dürfen wieder öffnen, wenn sie ein Infektionsschutzkonzept vorhalten:
  1. Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos in geschlossenen Räumen* (zusätzliche Bedingungen: kontrollierbarer Zu- und Abgang, Teilnahme ausschließlich auf Sitzplätzen)
  2. Mehrgenerationenhäuser sowie offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, insbesondere Seniorenclubs und Seniorenbüros
  3. Reisebusveranstaltungen

* Die vom Land institutionell geförderten Theater und Orchester nehmen grundsätzlich ihren regulären Spielbetrieb in geschlossenen Räumen entsprechend der Spielzeitplanung 2019/2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020 nicht mehr auf.

  • Veranstaltungen mit einer Personenzahl bis 30 Personen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Ab einer bestimmten Personenzahl (mehr 30 Personen in geschlossenen Räumen/mehr als 75 Personen unter freiem Himmel) muss die Veranstaltung jedoch durch den Veranstalter/die Veranstalterin mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.

 

Update 04.06.2020:

Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR
Grütters: „Hilfspakete der Regierung stellen die Weichen auf Zukunft“

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-1757174

1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft // bis zu 250 Millionen Euro
Mit diesem Baustein, der mit bis zu 250 Millionen Euro finanziert wird, sollen Kultureinrichtungen fit für die Wiedereröffnung gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser handelt:

2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen // bis zu 450 Millionen Euro
Im Zentrum von NEUSTART KULTUR stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind.

Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:

  • 150 Millionen Euro für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler
  • 150 Millionen Euro für Theater und Tanz (Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler)
  • 120 Millionen Euro für Kinos und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih
  • 30   Millionen Euro für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene


3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote // bis zu 150 Millionen
Die Bereitstellung der Mittel für einzelne Projekte soll auch vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Kompetenz durch die Bundeskulturfonds erfolgen. Darüber hinaus wird die Digitalisierungsoffensive der BKM verstärkt. 


4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte // bis zu 100 Millionen
Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, stehen bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten wird der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung leisten.

Weiterhin sind in dem Paket folgende Bundeshilfen vorgesehen:

  • 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter
  • 20 Millionen Euro für ein Umbauprogramm,
  • 15 Millionen Euro für ein Zukunftsprogramm Kino
  • 15 Millionen Euro für Investitionen in nationale Kultureinrichtungen
  • 5,4 Millionen Euro für die deutsche Orchesterlandschaft


Update 29.05.2020:

Handlungsempfehlungen zur Wiedereröffnung in verschiedenen Sparten:

Hygiene-Richtlinien der LAG Jugendkunstschulen Thüringen
Handlungsempfehlungen des Deutschen Bibliotheksverbandes
Handlungsempfehlungen des Museumsverbandes Thüringen


Update 06.05.2020:

Die Thüringer Staatskanzlei hat auf Grundlage der Übereinkunft von Bund und Ländern mit den institutionell geförderten Theatern und Orchestern Festlegungen getroffen, in der noch laufenden Spielzeit und bis zum 31. August 2020 keine Theater- und Orchesteraufführungen im Innenbereich durchzuführen und in einer entsprechenden Arbeitsgruppe notwendige einrichtungsspezifische Arbeitsschutz- und Gesundheitskonzepte für den Spielbetrieb zu entwickeln.

Die Landesregierung hat sich verständigt, hinsichtlich von Großveranstaltungen die in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geltende Obergrenze von 1.000 Personen in Verbindung mit Leitlinien aus Hessen zu übernehmen, um Veranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Die Festlegung gilt zunächst bis zum 31. August.

 

Update 02.05.2020:

 

Update 30.04.2020:

  • Die Landesregierung hat dem Thüringer Landtag den Beschluss eines Sondervermögens vorgeschlagen, mit dem die Auswirkungen der Corona-Krise für die Wirtschaft, für die Kultur und  für weitere Bereiche abgemildert werden sollen. Für Museen sind dabei inklusive der Wartburg und der Klassik Stiftung Weimar( KSW)  8,4 Millionen Euro eingeplant.
    Weitere Informationen: https://corona.thueringen.de/covid-19-bulletin/

 

Update 23.04.2020:

  • Das Kabinett ermöglicht Versammlungen und Gottesdienste mit Einschränkung bereits ab dem 23. April 2020.

Update 20.04.2020:

  • Ab dem 27.04.2020 können Kultureinrichtungen wie (Freilicht-)Museen, Galerien, Ausstellungen, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen. Bibliotheken dürfen seit dem 20.04.2020 wieder öffnen.

  • Ab dem 03.05.2020 sind Versammlungen (etwa politische Demonstrationen, religiöse Zusammenkünfte) unter offenem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden möglich.
    Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Versammlungsteilnehmenden sind in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag zulässig, sofern dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchendynamik infektionsschutzrechtlich vertretbar ist.

  • Schulen öffnen schrittweise ab dem 27.04.2020, beginnend mit
    - Abschlussklassen, die auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vorbereiten,
    - Abschlussklassen der Höheren Berufsfachschule in der Fachrichtung Altenpflege besuchen sowie
    - Schüler*innen, die die schriftlichen Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte ablegen.

  • Ab dem 4. Mai 2020 öffnen Schulen für

    - Abschlussklassen, die den Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses ermöglichen,
    - Schüler*innen, die an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen sowie
    - Abschlussklassen, die die Fachhochschulreife ermöglichen oder in denen eine Abschluss-, Facharbeiter- oder Gesellenprüfung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder Bundes- oder Landesrecht in einer Schulform nach § 8 des Thüringer Schulgesetzes durchgeführt wird.

Die aktuelle "Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020" können Sie hier nachlesen.

 

 

Update 16.04.2020:

Zum 04.05.2020 dürfen wieder öffnen:

  • Schulen: Prüfungsklassen und einige Grundschulklassen
  • Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, (Freilicht-)Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten

Zum 02.06. sollen alle Schulen wieder den Präsenzunterricht aufnehmen

Großveranstaltungen sind bis zum 31.08. untersagt.

 

Themenübersicht

  • Maßnahmen der Bundesregierung
  • Maßnahmen der Landesregierung
  • Informationen für gemeinnützige Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich
  • Hinweise für Selbstständige
  • Unterstützung durch Vewertungsgesellschaften
  • Hotlines und Links
  • Informationen der Bundeskulturverbände
  • Informationen für Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung
  • Informationen zu Projekten der Maßnahme Kulturagent*innen Thüringen
  • Sind Projekte mit Schulen in diesem Schuljahr noch möglich?

 

Maßnahmen der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbstständigen beschlossen. Am 25.03.2020 hat der Bundestag zugestimmt.

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert auf seinen Webseiten über das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus:

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen


Kündigungsschutz bei Mietschulden
Um Kündigungen von Mieträumen wie Büros, Ateliers, Proberäumen und auch Privatwohnungen zu vermeiden, soll befristet eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Mitgliederversammlungen ohne Präsenz der einzelnen Mitglieder und weitere Erleichterungen für Vereine
Unternehmen und Vereine dürfen ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch online abhalten. Ein Bündel weiterer Maßnahmen soll die Beschluss- und Handlungsfähigkeit von Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen usw. sicherstellen. Die Regelungen sollen zunächst für das Jahr 2020 gelten und können auf das Jahr 2021 verlängert werden. 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesjustizministeriums.

 
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September 2020, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.

Einzelheiten gibt es auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.

 

Maßnahmen der Landesregierung

Soforthilfeprogramm Corona 2020

Thüringer Aufbaubank // Anträge möglich

https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe, die ihre Tätigkeit bis zum 15.02.2020 aufgenommen haben.
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten.

 

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne

Wer hat Anspruch auf die Entschädigung?

  • jeder, der offiziell unter Quarantäne gestellt wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet
  • jeder, der einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet
  • dazu zählen auch Selbständige und Freiberufler

Die Regelung erfolgt über das § 56 Infektionsschutzgesetz

Grundlage der Berechnung ist der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid der Antrag muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne formlos eingereicht werden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise und

Weitere Informationen finden Sie unter: https://thueringen-kreativ.de/thak/2020/03/25/aktuelle-corona-hilfsmassnahmen/

Merkblatt - Bearbeitung von Entschädigungsanträgen gemäß §§ 56 und 57 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Formlose Anträge richten sich an:

Thüringer Verwaltungsamt
Referat 550 – Gesundheitswesen
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

 

Steuerliche Entlastungen
Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind:

https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/kurzinformationen-und-handlungsempfehlung-fuer-unternehmen-und-steuerpflichtige-die-von-den-auswirku/

 

Bei Absage von Kulturveranstaltungen: Touristische Marketingmittel werden nicht zurückgefordert.
„Fördergelder für die touristische Vermarktung von Festivals und anderen Kulturveranstaltungen, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden müssen, werden nicht zurückgefordert. Das hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee klargestellt. „Die wirtschaftliche Existenz vieler Thüringer Festivalveranstalter steht auf dem Spiel“, sagte Tiefensee heute in Erfurt. „Um sie zu unterstützen, werden wir die vorhandenen Ermessensspielräume in der Tourismusförderung vollständig nutzen.“

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

 

Informationen für gemeinnützige Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich

 „Soforthilfeprogramm Gemeinnützige Träger“
„Das Land weitet sein Corona-Soforthilfeprogramm aus. Das Thüringer Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung grünes Licht dafür gegeben, dass künftig auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien Unterstützung des Landes und des Bundes bei der Bewältigung der momentanen Krise erhalten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 01.04.2020.

Das „Soforthilfeprogramm Gemeinnützige Träger“ ist auf Antragsteller mit wirtschaftlicher Tätigkeit beschränkt, die durch die Corona-Krise aufgrund wegfallender Einnahmen in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, und lehnt sich weitgehend an die Regelungen im Landes-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft an.

Wie dort belaufen sich die Fördersummen – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent):

  • bis 5 Beschäftigte // bis zu 5.000€
  • 6 bis 10 Beschäftigte // bis zu 10.000€
  • 11 bis 25 Beschäftigte // bis zu 20.000€
  • bis 50 Beschäftigte // bis zu 30.000 Euro

Bei der Berechnung der Beschäftigten wird die spezifische Art der Beschäftigung bei derartigen Trägern Berücksichtigung finden. So sollen beispielsweise auch Honorarkräfte, Absolventen Freiwilliger Sozialer oder Ökologischer Jahre sowie Projektbeschäftigte in die Berechnung einbezogen werden.

Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport: hier
Antragsunterlagen und die Richtlinie finden Sie auf der Seite der GFAW, die auch die Anträge bearbeitet: hier
 
Das Förderprogramm fördert finanzielle Notlagen von Vereinen.
Eine finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie liegt vor, wenn Einrichtungen bzw. Organisationen ihre Ausgaben nicht so reduzieren und deren Bezahlung ermöglichen können wie es die Ausfälle bei den Einnahmen erfordern.
 
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Angestellten, wobei Honorarkräfte keine Berücksichtigung finden.

 

Was gilt für Projekte?
„Bei bereits bewilligten Projektförderungen ist die Situation vergleichsweise einfach: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten abgerechnet werden, ggf. kann eine Veranstaltung digital durchgeführt oder später nachgeholt werden.

Für die Honorare können alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Besteht der Anspruch aus dem Honorarvertrag trotz Absage fort, sind die Honorarzahlungen auch zuwendungsfähig. Ebenso wird im besonderen Fall akzeptiert, dass das Honorar au